Steuernews-TV Mai 2026
Mit 12. Jänner 2026 ist die Geräte-Retter-Prämie als Nachfolgemodell zum Reparaturbonus gestartet. Gefördert werden dabei die Reparatur, das Service und die Wartung von Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Wie hoch die Förderung ist und wie Sie die Geräte-Retter-Prämie bekommen, erfahren Sie in unserer neuen Ausgabe von Steuernews-TV.
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Textabschrift des Videos (Transkription)
Geräte-Retter-Prämie als Nachfolgemodell zum Reparaturbonus
Mit 12. Jänner 2026 ist die Geräte-Retter-Prämie als Nachfolgemodell zum Reparaturbonus gestartet. Gefördert werden dabei die Reparatur, das Service und die Wartung bzw. der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Die Höhe der Förderung beträgt pro Bon 50 % der förderungsfähigen Bruttokosten. Für die Reparatur, Service- und Wartungsleistung gibt es maximal 130 Euro und für die Einholung eines Kostenvoranschlags bis zu 30 Euro.
Und so funktionierts:
- Online einen Geräte-Retter-Bon beantragen. (geräte-retter-prämie.at)
- Bon beim teilnehmenden Partnerbetrieb einlösen.
- Reparatur durchführen lassen und Rechnung bezahlen. Der Betrieb beantragt die Förderung.
- Staatliche Förderung direkt auf das angegebene Bankkonto kassieren.