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Regierung beschließt Sachbezug für Elektroautos

Steuernews-TV Oktober 2026

Im Zuge des Doppelbudgets 2027-2028 wurde auch eine Änderung der Sachbezugswerteverordnung beschlossen. Diese sieht vor, dass ab dem Jahr 2027 auch für die Privatnutzung von arbeitgebereigenen Elektroautos ein monatlicher Sachbezug anzusetzen ist. Wie die Regelung ausgestaltet ist, erfahren Sie in Steuernews-TV.

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Regierung beschließt Sachbezug für Elektroautos

Im Zuge des Doppelbudgets 2027-2028 wurde neben den umfassenden steuerlichen Maßnahmen im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2027-2028 auch eine Änderung der Sachbezugswerteverordnung beschlossen. Diese sieht vor, dass ab dem Jahr 2027 auch für die Privatnutzung von arbeitgebereigenen Fahrzeugen mit einem CO2-Ausstoß von 0 (E-Fahrzeuge) ein monatlicher Sachbezug anzusetzen ist. Die geplante Regelung ist wie folgt ausgestaltet:

  • Ab dem Kalenderjahr 2027 ist ein Sachbezugswert von 0,375 % der Anschaffungskosten des Kraftfahrzeugs (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal aber 180 Euro monatlich, anzusetzen.
  • Ab dem Kalenderjahr 2028 ist ein Sachbezugswert von 0,625 % der Anschaffungskosten des Kraftfahrzeugs (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal 300 Euro monatlich, anzusetzen.

Die Neuregelung wird ab dem 1. Jänner 2027 gelten und soll im Jahr 2030 hinsichtlich ihrer Wirkung evaluiert werden. Bis zum Jahr 2030 soll entsprechend den Erläuterungen zur Verordnung keine weitere Anpassung dieser Sachbezugswerte vorgenommen werden.

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