Seitenbereiche

STEUERN: Werbungskosten steuerlich geltend machen

Bei Werbungskosten handelt es sich um beruflich bedingte Ausgaben von Arbeitnehmern, die im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit zu bringen sind und welche zum Erwerb, der Sicherung bzw. der Erhaltung der Einnahmen aus dieser Tätigkeit dienen.

Manche dieser Werbungskosten werden schon vom Arbeitsgeber berücksichtigt (z.B. Sozialversicherung, Gewerkschaftsbeitrag etc.), die anderen Ausgaben holt man sich als Arbeitnehmer im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs vom Finanzamt zurück.

Grundsätzlich müssen die Werbungskosten durch Belege (Fahrtenbuch, Rechnungen etc.) nachgewiesen werden, wesentlich dabei ist auch die Glaubhaftmachung der Zweckmäßigkeit sowie der Notwendigkeit im Rahmen der beruflichen Tätigkeit. Die Belege müssen im Regelfall nicht vorgelegt werden, aber 7 Jahre lang aufbewahrt werden (für den Fall einer Prüfung).

Basispauschalierung nutzen

Werbungskosten sind u.a. auch Anschaffungskosten von Computer, Laptop, Notebook etc., die Kosten dafür müssen ab 400 Euro auf 3 Jahre verteilt werden (die genaue Auflistung der Werbungskosten finden Sie auch auf der AK-Website).

Für viele Berufsgruppen gibt es auch die Werbungskostenpauschalierung oder Basispauschalierung, die einen das Sammeln von Belegen erspart. Zudem steht Arbeitnehmern automatisch eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 132 Euro jährlich zu. Diese wird bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt, wenn keine Werbungskosten oder Werbungskosten geringer als 132 beantragt wurden.

Stand: 27. Februar 2012

Bild: Doc RaBe - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Haben Sie eine Frage zum Thema? Wir sind Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien Döbling und kümmern uns um Ihre Anliegen. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, wir freuen uns Sie kennenzulernen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.